Überblick
Unser Mandat im Verkehrsrecht betrifft hauptsächlich die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit. Hierzu gehört oft auch die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall. Mit der Staatsanwaltschaft in einen Konflikt zu geraten, passiert im Straßenverkehr schnell. Verletzten Sie beispielsweise durch einen Unfall einen anderen Verkehrsteilnehmer, ist die Einschaltung der Polizei unumgänglich und führt zu einem Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft, die am Tatort zuständig ist. Manche Tatbestände haben auch den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge, wie z.B. Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht oder eine Verkehrsgefährdung.
Grundsätzlich gibt es keinen Unterschied zwischen einem Strafverfahren, das sich auf ein Verkehrsdelikt bezieht und einem „ganz normalen“ Strafverfahren. Bei weiterem Interesse hinsichtlich des Verlaufs eines Strafverfahrens sei an dieser Stelle auf die Ausführungen zum Bereich Strafrecht verwiesen.
Viele Verstöße im Straßenverkehr sind allerdings eher dem Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts zuzuordnen. Anders als bei Straftaten sind die Rechtsfolgen und Strafen hier überwiegend katalogisiert. Schmerzlich für den Betroffenen sind nicht so sehr die Sanktionen (Geldbußen) des Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenrechts, vielmehr kommen hier die verwaltungsrechtlichen Komponenten zum Tragen. Erreicht der Verstoß eine bestimmte Intensität, kommt es zur Vergabe der allseits bekannten „Punkte in Flensburg“ im Verkehrszentralregister. Es kann sogar ein zeitlich beschränktes Fahrverbot erteilt werden. Sollte Ihnen aufgrund einer Verkehrsordnungswidrigkeit ein Vorwurf gemacht worden sein, so können Sie >> hier den Bußgeldkatalog einsehen und diesem Informationen dazu entnehmen, welche rechtlichen Folgen Sie zu erwarten haben.
Als Verteidiger hilft Ihnen Ihr Anwalt, indem er Einsicht in Ihre Ermittlungsakte nimmt und nach entlastenden Momenten für Sie sucht, um diese bei der Strafverfolgungsbehörde oder ggf. dem Gericht vorzubringen.
In nicht wenigen Fällen von Verkehrsordnungswidrigkeiten oder auch kleinen Verkehrstraftaten besteht für den Anwalt die Möglichkeit, eine Verfahrenseinstellung zu erwirken, indem er frühzeitig Kontakt mit der Staatsanwaltschaft aufnimmt, um hierdurch Eintragungen in das Verkehrs-/Bundeszentralregister zu vermeiden. Sollten Sie weiterführendes Interesse an Regelungen bezüglich Eintragung oder Löschung der berüchtigten „Punkte“ in Flensburg haben, stehen Ihnen diesbezüglich unter folgender Adresse Informationen zur Verfügung: http://www.kba.de/
Es sei dringend geraten, im Zuge des Ermittlungsverfahrens schnellstmöglich einen Verteidiger zu beauftragen. Wir stehen Ihnen in Hamburg kurzfristig und unbürokratisch zur Seite.
Tipp: Sollte gegen Sie ein Ermittlungsverfahren bezüglich einer Ordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat eingeleitet worden sein, nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit einem auf das Verkehrsrecht spezialisiertem Strafverteidiger auf. Ihr Zögern könnte für Sie einen längeren Verzicht auf Ihren Führerschein bedeuten als es nötig wäre oder Ihnen Punkte im Verkehrszentralregister einbringen, die Sie bei einer rechtzeitigen Konsultation eines Anwalts hätten umgehen können.
Wir klären dann für Sie unter anderem folgende Fragen:
- Wer muss den Schaden bezahlen?
- Kommt eine Versicherung für die Kosten auf?
- Was ist, wenn der Gegner seine Schuld bestreitet?
Sollte man sich bereits am Unfallort zur Schuldfrage äußern? - Welche Schäden sind zu ersetzen?
- Wer bezahlt Gutachter, Verdienstausfall, Mietwagen und Reparaturkosten?
- Unfall im Urlaub: wer kommt für die entgangenen Urlaubsfreuden auf?
- In welcher Höhe werden Kosten erstattet?
- Bekommt man den Schadensersatz auch ohne Reparatur?
- Was ist zu tun, wenn ein Bußgeld- oder Strafverfahren gegen mich eröffnet wird?
- Wie kann ich mich gegen den drohenden Führerscheinentzug wehren?
- Kann man „Radarfallen“-Messungen anfechten?
- und vieles mehr …
Was erstatten Versicherungen?
Viele Versicherungsunternehmen rechnen zu Ihren Gunsten falsch ab, wenn offensichtlich ist, das der Unfallgegner durch keinen kompetenten Rechtsanwalt vertreten wird. Es werden rigoros unzulässige Abzüge vorgenommen oder Belege und Beweise eingefordert, die für die Schadensabwikcklung eigentlich überhaupt nicht notwendig sind.
Warum? Den Versicherungen geht es „immer wirtschaftlich schlecht“ – Sparen ist die oberste Premisse, dies immer zu Lasten des eigenen Versicherungsnehmers oder des Unfallgegners. Wer keinen Rechtsanwalt hinzu zieht, gibt zu erkennen, dass er einen Rechtsstreit scheut. Die Versicherung geht daher davon aus, dass der Anspruchsteller die unzutreffende Abrechnung nicht bemerkt oder sich hiergegen nicht zur Wehr setzt.
Geblitzt mit Radar und nun?
Wenn Sie „geblitzt“ wurden und ein Bußgeld oder gar ein Führerscheinentzug droht, sollten Sie sich nicht mit dem Messergebnis und dem „Blitzfoto“ geschlagen geben.
Eine nicht unerhebliche Anzahl von Messergebnissen beruht auf Messfehlern, die auf falscher Handhabung der Messgeräte oder äußeren Einflüssen (Wetter, starker Verkehr) zurückzuführen sein können. Ein „Blitzfoto“ ist ebenfalls meist kein hinreichender Beweis. Viele Bußgeldbescheide werden von den Gerichten wegen falscher Messungen für ungültig erklärt“.
Wichtig bei Verkehrsstrafverfahren !
Für jeden Autofahrer ist bei den heutigen Verkehrsverhältnissen die Gefahr groß, irgendwann einmal mit einem Verkehrsstrafverfahren konfrontiert zu werden. Sie werden dabei mit Unfallflucht, Fahrerflucht, Nötigung im Straßenverkehr, Trunkenheit am Steuer oder Drogen am Steuer, Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässige Körperverletzung oder gar fahrlässige Tötung konfrontriert. Die Folgen für Sie können ein langjähriges Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis, ein Bußgeld und im schlimmsten Fall sogar Freiheitsstrafe sein. Zudem drohen Ihnen erhebliche Punkteeintragungen im Verkehrszentralregister und Maßnahmen der Verkehrsbehörde (z.B MPU).
Angesichts dieser einschneidenden Folgen für Sie als Verkehrsteilnehmer sind die hohen Anforderungen an eine erfolgreiche Verteidigung in Verkehrsstrafverfahren nur von einem verkehrsstrafrechtlich erfahrenen Rechtsanwalt erfüllbar.
Dr. Granzin Rechtsanwälte – HH-Wandsbek
Wandsbeker Zollstraße 19
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